Hausordnung
III Waschküche / Trocknungsräume. 3
IV Haustüren / Treppenhausfenster 3
VII Grünflächen / Grillplatz / Kinderspielplatz / Werkräume. 4
VIII Balkon / Gartensitzplatz. 5
X Autoeinstellplätze / Aussenparkplätze / Besucherparkplätze / Zufahrtsstrasse 6
XI Velokeller / Velounterstände. 6
XII Reparatur- und Schadenmeldewesen / Unterhalt / Reinigung. 6
XIV Änderungen am Mietobjekt / Zusätzliche Installationen. 7
XV Änderungen der persönlichen Verhältnisse. 8
Das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erfordert gewisse Regeln, gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. Diese Hausordnung enthält Rechte sowie Pflichten und regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner und Besucher des Hauses.
Die Hausordnung ist integrierender Bestandteil des Mietvertrages.
Vielen Dank, dass Sie sich an die Hausordnung halten und somit ein angenehmes Wohnklima unterstützen und ermöglichen!
In der Wohnung sowie in den Neben- und Allgemeinräumen (Waschküchen, Keller, Estrich, Einstellhallen und Unterstände, Treppenhaus, Grünflächen, Gärten, Aussenanlage etc.) ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Sorgfältige Benutzung der Wohnungen, allgemeiner Räume, technischer Anlagen und Einrichtungen sowie der Außenanlagen haben direkten Einfluss auf die Höhe der Nebenkosten und der Mietzinse.
Insbesondere ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Haus- und Hofeingänge, Treppenhäuser und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Deshalb sowie aus feuerpolizeilichen Gründen ist im Treppenhaus sowie in den Allgemeinräumen das Abstellen und Deponieren von Gegenständen (Möbel, Abfälle, Spielsachen, Blumentöpfe, Schuhgestelle, Schuhe, Postiwägeli etc.) untersagt.
- Montagen aller Art (Parabolspiegel, Fahnen, Beschilderungen etc.) in den Allgemeinräumen, an der Fassade und am Balkon sind untersagt und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Geschäftsstelle erfolgen.
- Es ist untersagt auf den Balkonen und aus den Zimmern Matratzen, Teppiche und dergleichen auszuklopfen.
- Das Grillen mit Holzkohle ist auf dem Balkon nicht erlaubt. Die Benutzung eines Holzkohle-Grills ist ausschließlich auf dem Grillplatz erlaubt.
- Sonnenstoren sind in der Nacht sowie bei Regen, Schnee und Sturm aufzurollen.
- Keller-, Treppenhaus- und Estrichfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten.
- In den Allgemein- und Nebenräumen, in den Kellerabteilen sowie im Treppenhaus und Lift und der Einstallhalle besteht stricktes Rauchverbot.
- Schäden am Haus resp. an oder in der Wohnung sind sofort dem zuständigen Chefhauswart mittels Schadenmeldeformular zu melden. Das dafür zu verwendende Formular „Schadenmeldung“ ist auf der Homepage www.wbgl.ch zu finden. Der Schaden kann auch mittels QR-Code gemeldet werden.
- Jegliche Änderungen und Umbauten am Mietobjekt bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung. Das dafür zu verwendende Formular „Mietergesuch“ ist auf der Homepage www.wbgl.ch zu finden. Das Mietergesuch kann auch mittels QR-Code eingereicht werden.
- In der Wohnung darf keine Wäsche getrocknet werden (Schimmelgefahr).
Von 12.00 bis 13.00 Uhr, von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist besondere Rücksicht zu nehmen.
Das Teppichklopfen, Rasenmähen, Staubsaugen, Musizieren sowie weitere unumgängliche Arbeiten inner- und außerhalb des Hauses sind auf die Werktage und die Zeiten zwischen 08.00-12.00 und 13.30-20.00 Uhr zu beschränken.
Radio, Stereoanlagen, Fernseher und andere elektronische Geräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Musizieren oder Singen ist während der Mittags- und Nachtruhe grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf pro Tag nicht länger als zwei Stunden musiziert oder gesungen werden.
Eine allfällige Waschküchenordnung geht dieser Hausordnung vor. In jedem Haus ist die Benützung der Waschküche separat geregelt. Wenn möglich wird die Benutzung der Waschküche durch die Bewohnerschaft selber organisiert. In Ausnahmefällen erledigt dies die Geschäftsleitung der Genossenschaft. Die Waschküche darf gemäss Waschplan zwischen 07.00 Uhr und 21.00 Uhr benützt werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Waschen untersagt.
Die Bedienungsanleitungen der Apparate sind genau zu befolgen. Prüfen Sie immer wieder, ob keine Fremdkörper in der Wäsche enthalten sind, welche die Maschine beschädigen könnten. Hängen Sie die Wäsche zum Trocknen nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten auf. Geben Sie Waschküche und die Trocknungsräume so bald als möglich, spätestens am Folgetag bis 08.00 Uhr, wieder frei. Das Waschen für Dritte, nicht in der Genossenschaft wohnhafte Personen, ist verboten.
Die Geräte, die Waschküche und die Trocknungsräume sind sauber und gereinigt dem nächsten Benutzer zu übergeben. Ungenügende Reinigung ist mit dem letzten Benutzer zu besprechen. Die Türen und Fenster, sind während und nach der Benutzung der Waschküche und der Trocknungsräume geschlossen zu halten.
Alle Türen, die ins Freie führen, sind jederzeit geschlossen zu halten. Die Haustüren sind mit einer automatischen Schließanlage versehen. Ein Abschließen mit dem Schlüssel erübrigt sich. Bei Gegensprechanlagen erkundigen Sie sich bitte zuerst, bevor Sie die Türe öffnen. Lassen Sie keine unbekannten Personen ins Haus und melden Sie besondere Beobachtungen unverzüglich der Polizei.
Nur so kann verhindert werden, dass ungebetene Personen Zutritt zur Liegenschaft erhalten.
Das ständige Schrägstellen von Treppenhausfenstern ist verboten.
Im Keller und Estrich dürfen keine Motorfahrzeuge z.B. Mofas eingestellt oder Treibstoffe und andere leicht brennbare Materialien z.B. Gasflaschen gelagert werden.
In den Vorräumen der Keller- und Estrichabteilen, den Allgemeinräumen und der Kellergängen dürfen keine Gegenstände gelagert werden.
Während der Heizperiode soll zwei- bis dreimal täglich kurz und kräftig gelüftet werden (Querlüften, Durchzug). Das ständige Schrägstellen von Fenstern ist verboten. Nur so kann verhindert werden, dass die Luftfeuchtigkeit über-mässig ansteigt und dadurch Schimmelpilze oder schwarze, feuchte Ecken entstehen.
Brauchen Sie nicht unnötig Warmwasser, denn auch durch Einschränkung des Heisswasserkonsums kann Energie gespart werden.
Das Entlüften der Radiatoren wird ausschliesslich durch den Fachmann durchgeführt!
Den Gartenanlagen, den Grillplätzen sowie den Spielplätzen ist Sorge zu tragen. Eigenmächtiges mähen von Grünflachen, schneiden von Sträuchern oder Hecken oder dergleichen ist verboten und gilt als Sachbeschädigung.
Das Befahren der Grünflächen und der Gehwege mit Velos oder Motorfahrzeugen ist nicht gestattet.
Die Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder die Anlagen nicht mutwillig beschädigen, abends die Spielsachen wegräumen und die Abfälle im privaten Kehricht entsorgen.
Nach Benutzung des Sandkastens ist der Sand zusammen zu wischen und die Abdeckung wieder anzubringen. Spielsachen sind immer weg zu räumen.
Der Grillplatz und Rost sind nach Gebrauch zu reinigen und an den vorgesehenen Platz zu deponieren. Der Abfall ist im privaten Haushalt zu entsorgen.
Spielgeräte und Fahrsachen sind in den dafür vorgesehenen und definierten Räumen zu lagern.
Die Benutzung der Werkräume setzt die Mitgliedschaft beim “Freizeitklub“ voraus. Dieser ist für die Räume verantwortlich, sorgt für einen geregelten Betrieb und die Ordnung.
Bastelarbeiten, welche Lärm, Gerüche oder andere Emissionen verursachen und die Mitbewohner belästigen können, sind ausschließlich in die Werkräume zu verlegen. Personen bis zur Volljährigkeit ist der Gebrauch der Maschinen der Werkräume untersagt und nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson erlaubt.
Eigenbepflanzungen auf dem Gartensitzplatz bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsstelle der Genossenschaft. Die Pflege bestehender Pflanzen auf dem Gartensitzplatz obliegt dem Mieter / der Mieterin.
Das Schneiden des Rasens bei den Maisonettwohnungen obliegt im zugeteilten Bereich des Mieters.
Bitte lagern Sie keinen Hausmüll auf den Balkonen oder den Gartensitzplätzen.
Sonnenstoren dürfen bei Wind, Regen und Schnee nicht ausgestellt bleiben. Nässe und Wind schaden dem Stoff.
Es ist nicht gestattet Blumenkisten und Töpfe ungesichert auf den Geländern und Simsen abzustellen. Diese dürfen nur Richtung Innenseite des Balkons befestigt werden. Aus statischen Gründen sind schwere Blumentröge oder dergleichen verboten. Für Schäden haftet der Mieter / die Mieterin.
Das Grillieren ist nur mit einem Gas- oder Elektrogrill erlaubt. Ein sauberer Grill verhindert unnötige Rauchentwicklung.
Kehrichtsäcke und Abfallkübel gehören nicht in den Hausgang oder in allgemeine Räume. Abfälle aller Art (z.B. Katzenstreu, Windeln, Essabfälle etc.) dürfen auf keinem Fall in das WC geschüttet werden.
Wo vorhanden sind für den Kehricht die dafür vorgesehenen Container zu verwenden. Stehen keine Container zur Verfügung oder sind die Container voll, darf der Kehricht erst am Tag der Abfuhr bereitgestellt werden. Dies gilt auch für das Altpapier, den Karton und die Grünabfälle. Es sind die Gebührensäcke und / oder Marken der Gemeinde zu benützen.
Sperrgut, Metallabfälle, Glas, Sondermüll etc. sind gemäss den Vorschriften der Gemeinde fachgerecht zu entsorgen.
Eigener Abfall gehört in den privaten Müll. Bei zunehmender Missachtung dieser Regel, behält sich die Geschäftsleitung vor, öffentliche Abfalleimer zu entfernen.
Zufahrtsstrassen
Für die Mieter sind die Zufahrten offen bis in die Einstellhallen. Auf den internen Wegnetzen herrscht striktes Auto und Motorrad Fahrverbot. Auf den Wegen innerhalb des Genossenschaftsareals haben Fussgänger absoluten Vortritt. Velo- oder Mofafahren ist nur im Schritt-Tempo erlaubt und im Rasen strikt verboten. Ausnahmen bestehen nur für die Ver- und Entsorgung durch die öffentlichen Dienste, Notfalldienste, Handwerker und bei Umzügen. Untersagt sind z.B. das Ausladen des Wocheneinkaufes, Gefälligkeitsfahrten durch Taxis usw. Besucher haben die offiziellen Parkplätze zu benützen. Die Geschäftsleitung behält sich vor, bei Missachten des Fahrverbotes Bussen in Form von Umtriebsentschädigungen auszuhändigen.
Auf den vermieteten Parkplätzen dürfen ausschliesslich Personenwagen parkiert werden. Das Lagern von Gegenständen aller Art auf oder neben dem Parkplatz wie z.B. Möbel, Gasflaschen, Spielsachen, Schachteln etc. oder von Abfällen ist aus feuerpolizeilichen Gründen untersagt. Das Waschen der Fahrzeuge ist ausschliesslich im Waschplatz erlaubt.
Für Motorräder ist ein Parkplatz zu mieten.
Die Einstellhalle birgt für Kinder verschiedene Gefahren. Kindern ist es nicht erlaubt, sich dort ohne Begleitung einer erwachsenen Person aufzuhalten. Insbesondere ist das Spielen in der Autoeinstellhalle und im Bereich der Aussenparkplätze verboten.
Besucherparkplätze dürfen von den Mietern nicht belegt werden.
Die Fahrräder sind geordnet einzustellen. Für die Sauberkeit des Platzes ist die Mieter/in verantwortlich. Nicht mehr fahrtüchtige und nicht in Gebrauch stehende Fahrräder sind zu entsorgen oder im eigenen Keller zu lagern. Die Geschäftsleitung behält sich vor, gezielt Räumungsaktionen durchzuführen.
Der Strom für Elektrofahrzeuge ist über die eigene Steckdose in der Wohnung zu beziehen.
Tragen Sie bitte Ihrer Wohnung Sorge und vermeiden Sie dadurch unnötige Reparaturen. Mängel oder Schäden sind unverzüglich dem Chefhauswart via Schadenmeldeformular zu melden. Die Geschäftsleitung entscheidet, wann eine Reparatur ausgeführt wird und organisiert die Handwerker. Erteilen Sie keine Aufträge an Handwerker. Die Genossenschaft begleicht keine Rechnungen, wenn der Auftrag nicht durch sie oder den Chefhauswart erteilt wurde. Auf diese Weise soll für fachmännische und preiswerte Reparaturen gesorgt werden. Im Normalfall werden die Schadenmeldungen gesammelt und die Handwerker von Zeit zu Zeit aufgeboten. Das Formular sowie der QR-Code sind auf unserer Homepage www.wbgl.ch zu finden.
Bei Schäden durch eigenes Verschulden oder unsachgemäßer Handhabung werden die Reparatur- und Ersatzteilkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die Haftpflichtversicherung der WBGL deckt keine Schäden, die durch die Mieter/innen in den Wohnungen verursacht werden. Den Mietern wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Ausserordentliche Verunreinigungen sind vom Verursacher oder dem Verantwortlichen zu beseitigen.
Das Halten von Hunden ist verboten. Katzen dürfen lediglich in der Wohnung gehalten werden. Für Haustiere jeglicher Art ist eine schriftliche Genehmigung der GL einzuholen. Aquarien sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung der Genossenschaft erlaubt. Eine Versicherungspolice, welche Schäden durch Aquarien abdeckt, ist obligatorisch und der Geschäftsleitung auf Verlangen auszuhändigen. Eine einmal erteilte Erlaubnis kann nach schriftlicher Mahnung unter Einhaltung einer angemessenen Frist aus wichtigen Gründen widerrufen werden.
Die schriftliche Genehmigung muss vor Anschaffung des Tieres erfolgen!
Die Mieter/innen haften für alle durch die Haustiere am Mietobjekt, am und im Gebäude und dessen Umgebung, verursachten Schäden, insbesondere auch für die durch die Tierhaltung erhöhte Abnutzung am Mietobjekt (z.B. an Bodenbelägen, Tapeten, Wänden, Türen etc.). Den Mieter/innen wird empfohlen, dafür eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen und sich schriftlich zusichern zu lassen, dass die Versicherung derartige Schäden abdeckt.
Sämtliche Erneuerungen und Änderungen in oder an der Mietsache dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der Geschäftsleitung der Genossenschaft vorgenommen werden.
Die schriftliche Zustimmung muss vor allfälligen Änderungen und / oder zusätzlichen Installationen eingeholt werden!
Eine Bewilligung wird z.B. benötigt bei:
- Einbau von privaten Geräten mit Wasseranschluss (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Tumbler etc.). Die mögliche Zustimmung für solche Geräte erfolgt nur bei Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.
- Anschluss privater Apparate (z.B. Tiefkühltruhen, Kühlschränke, Elektrofahrzeuge, Akkus etc.), die ausserhalb der Wohnung und / oder am Allgemeinstrom angeschlossen werden (z.B. im Keller- und / oder Estrichabteil)
- Umgestaltung der Grünfläche bei Gartensitzplatzwohnungen und Maisonettwohnungen.
- Zusätzlichen Steckdosen / Schaltern
- Farbigen Wänden und Tapeten
Diese Liste ist nicht abschliessend.
Änderungen der persönlichen Verhältnisse wie Heirat, Eintragung der Partnerschaft, Geburt, Scheidung, Todesfall, Untermietverhältnis, Zu- oder Wegzug von Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie Zustelladresse sind der Geschäftsleitung der Genossenschaft zu melden.
Die Geschäftsleitung der Genossenschaft ist berechtigt geringfügige Abweichungen (Ermessensspielraum), dieser Hausordnung zu gestatten.
Soweit die Hausordnung nichts anderes bestimmt, gelten die in den allgemeinen Bestimmungen zum Luzerner Mietvertrag erwähnten Weisungen. Für die Einhaltung der Hausordnung und die Regelung allfälliger Meinungsverschiedenheiten ist die Geschäftsleitung WBGL zuständig.
Diese Hausordnung wurde von der Geschäftsleitung an der Geschäftsleitungssitzung Nummer 511 vom 16. September 2024 genehmigt und tritt per 01. Dezember 2024 in Kraft. Alle bisherigen Hausordnungen treten ausser Kraft.
Luzern, im Herbst 2024 Geschäftsleitung WBGL