Mieterservice


Die WBGL ist bemüht allen Mietern einen guten Service zu bieten. Damit dies gelingt, müssen zwingend einige Regeln eingehalten werden. Sämtliche Schaden- und Reparaturanzeigen sind mit dem Formular "Schaden­meldung" der Genossen­schaft schriftlich zu melden. Das Formu­lar ist dem Chefabwart der entsprechenden Siedlung in den Brief­kasten zu werfen. Reparaturen, welche durch den Mieter selbst zu über­nehmen sind, gehen aus dem Miet­vertrag hervor. Be­sorgt die WBGL im Auf­trag des Mieters solche Reparaturen selbst oder lässt sie durch Dritte aus­führen, so werden Aufwand und Material dem Mieter zu den Selbst­kosten ver­rechnet. Die Geschäftsleitung bezahlt keine Rechnungen für selbster­teilte Repara­turaufträge bzw. nicht ordnungs­gemäss gemeldete Schäden. Mietergesuche werden an der Geschäftsleitungssitzung besprochen. Alle baulichen Veränderungen am Mietobjekt benötigen einen Zusatzvertrag und müssen zwingend durch die Geschäftsleitung schriftlich bewilligt werden.